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Nach VereinbarungLiegenschaftseigentümer und Eigentümergemeinschaften haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keinerlei Gefahr für die Sicherheit von Personen und deren Eigentum ausgeht.
Die ÖNORM B 1300 bietet dazu einen praxisorientierten und strukturierten Leitfaden zur Erfüllung dieser umfangreichen Prüfpflichten.
Es wird eine Checkliste erstellt, aufgeteilt in 4 Fachbereiche:
Es wird eine zerstörungsfreie Begehung durchgeführt, fotografisch dokumentiert und schließlich wird schriftlich festgehalten, wo es im gegenständlichen Objekt Mängel gibt. (Prüfprotokoll und Checkliste) Auch die Verantwortlichkeiten werden darin festgehalten.
Aus wirtschaftlichen und insbesondere aus rechtlichen Gründen sollte eine regelmäßig Überprüfung durch einen ausgebildeten Fachmann erfolgen.